Normen

  1. Hostel kann nur den ordentlich angemeldeten Gast unterbringen. Deshalb muss jeder Gast seinen gültigen Personalausweis der kompetenten Persone des Hostels gleich nach seiner Ankunft zeigen. Es muss nicht nur der Personalausweis sein, sondern auch der Reisepass oder anderer Identitätsausweis.
  2. Zugleich mit der Ankunft des Gastes ins Hostel muss sich der Gast dem Personal des Hostels mit dem gültigen Hostelsausweis ausweisen.
  3. Hostel kann in den Ausnahmefällen dem Gast eine andere Unterkunft anbieten, aber nur wenn sich diese Unterkunft im Grunde von der vereinbarten und gültigen Bestellung nicht unterscheidet.
  4. Auf Grund der bestätigten Bestellung muss das Hostel den Gast von 12.00 bis 20.00 unterbringen – bis diese Zeit ist das Zimmer für den Gast reserviert, ob es in der Bestellung nicht anders geschrieben ist.
  5. Im Fall, dass der Gast seine Unterkunft verlängern wollte, kann ihm der Vertreter des Hostels ein anderes Zimmer anbieten, als das, in dem er ursprünglich wohnte.
  6. Hostel hat die Verantwortung für die Sachen des Gastes nur im Fall, dass diese Sachen für diesen Zweck dem Personal des Hotels in die Aufbewahrung gegeben wurden.
  7. Für die Geschmeide und andere Wertsachen trägt das Hotel die Verantwortung ohne Beschränkung wieder nur im Fall, wenn sie in die Aufbewahrung gegeben wurden, oder wenn die Schaden auf sie das Personal verursachte.
  8. Recht auf Schadenersatz muss der Gast im Hotel ohne dem Aufschub durchsetzen, am spätestens aber am Tag des Endes der Unterkunft.
  9. Der Gast benutzt das Zimmer durch die verabredete Zeit. Im Fall, dass die Unterkunftzeit nicht vereinbart wurde, muss der Gast seine Unterkunft am spätestens bis 10.00 des letzten Tages der Unterkunft abmelden. Bis diese Zeit muss der Gast das Zimmer freilegen. Wenn er so nicht tun würde, kann ihm das Hostel die Unterkunft für den nächsten Tag in Rechnung stellen. Im Fall, dass dieses Zimmer schon früher reserviert wurde und der Gast den Aufruf nicht gehorcht, oder wenn der Gast im Hostel nicht anwesend ist, hat das Hostel das Recht, unter Beteiligung zwei Vertreter des Hostels, die Sachen des Gastes aufnehmen und auf einem sicheren Platz legen, damit der neue Gast dieses Zimmer benutzen könnte, weil er es schon reserviert hat.
  10. Im Zimmer und in den Räumen des Hostels kann der Gast ohne die Übereinstimmung der Leitung des Hostels keine Einrichtung verschieben oder keine Eingriffe in das Stromleistungsnetz und in die anderen Anlagen durchführen.
  11. In den Räumen des Hostels und besonders im Zimmer kann der Gast keine eigene Elektrogeräte benutzen, das gilt nicht für die Elektrogeräte für eigene Hygiene des Gästes (z.B. Föhn, Rasierapparate oder Massageaparate, us­w.)
  12. Zur Aufnahme der Besuche stehen die Gesellchaftsräume den Gästen zur Verfügung. Im Zimmer kann der Gast den Besuch nur im Fall haben, dass das Personal damit einverstanden ist und zwar nach dem Eintrag des Besuchers in das Besuchsbuch in der Rezeption, in der Zeit von 8.00 bis 22.00 Uhr.
  13. Der Vertreter des Hostels kann im Fall der Erkrankung oder Verletzung des Gastes für den Arzt oder den Transport ins Krankenhaus sorgen.
  14. Der Gast hat die Pflicht, beim Weggehen aus dem Zimmer die Wasserhähne zumachen, die Lichte im Zimmer auschalten und die Tür schliessen.
  15. Aus den Sicherheitsgründen ist nicht geeignet, damit die Kinder bis 10 Jahre ohne die Aufsicht der Erwachsenen im Zimmer oder in den anderen Räumen des Hotels allein bleiben.
  16. Die Hunde und andere Tiere können in den Räumen des Hostels nur mit der Übereinstimmung des Vertreters des Hostels unterbringen werden. Der Tierbesitzer muss den unschuldigen Gesundheitszustand des Tieres beweisen. Der Preis für die Unterkunft des Tieres ist vertragsmässig.
  17. In der Zeit zwischen 22.00 bis 7.00 Uhr hält der Gast die Nachtruhe, d.h. er stört nicht die andere Gäste im Hostel. Im Fall der Störung der Nachtruhe und der Nichtbefolgung des Aufrufes, kann die Unterkunft dieses Gästes beendet werden und zwar ohne die Preisrückvergütung.
  18. Für die Unterkunft und weitere gegebenen Dienste muss der Gast die Preise in Übereinstimmung mit der gültigen Preislist gleich nach seiner Ankunft ins Hostel bezahlen, im Fall, dass die Unterkunft nicht vorher auf das Konto des Hostels bezahlt wurde.
  19. Die Beschwerde der Gäste und eventuelle Verbesserungsvor­schläge der Tätigkeit des Hostels nimmt die Leitung des Hostels auf.
  20. Im Fall, dass eine Schade der Einrichtung des Hostels entsteht, muss der Gast diese Schade vergüten, ob er nicht beweist, dass er diese Schade nicht verursachte.
  21. Der Gast ist verpflichtet diese Unterkunftsordnung einhalten. Im Fall, dass er diese Unterkunftsordnung verletzt, hat das Hostel das Recht von der Unterkunftsdienst vor dem Verlauf der vereinbarten Zeit zurückvertreten.

Hostel Kolbenka verfügt über die Bettenkapazität für 115 Gäste mit der Möglichkeit der Unterkunft in Zwei-, Drei-, Vier-, und zwei Fünfbettzimmern. Alle Zimmer verfügen über die eigene Sozialeinrichtung und Fernsehen. Die Hälfte der Zimmer hat auch den Kühlschrank.